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Sitz im Lkw aus Hartschaumplatten fanden die Beamten bei einer Lkw-Kontrolle vor
Kontrolle eines Lkw auf der A44 – Überladung, Fahrzeugmängel und ein Fahrersitz aus Hartschaumplatten
Lfd. Nr.: 0451

Am Dienstag (23. April) kontrollierten die Spezialisten der Prüfgruppe des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei einen Lkw (bis 7,5 t) aus Lünen – und stießen dabei auf ein buntes Potpourri an Verkehrsverstößen. Die Weiterfahrt der drei Fahrzeuginsassen war kurz darauf beendet.
PLZ
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Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Um ca. 10:30 Uhr befuhren die drei Männer mit ihrem Lkw die A44 in Fahrtrichtung Kassel. Polizeibeamte hielten das Fahrzeug an der Anschlussstelle Soest an und begannen ihre Kontrolle – mit erstaunlichen Resultaten: 

1. Eine Überprüfung des zulässigen Gesamtgewichtes des mit Gerüstbaumaterials beladenen Lkw ergab eine Überladung von knapp einer Tonne. Das sind 13 Prozent mehr als eigentlich zulässig.

2. Im Führerhaus des Lkw befanden sich drei Personen. Doch der Lkw war nur mit zwei Sitzplätzen und dementsprechend nur mit zwei Sicherheitsgurten ausgerüstet. Das hielt einen der Mitfahrer nicht davon ab, trotzdem im Lkw mitzufahren. Als Sitzplatz diente ihm ein improvisierter Sitz aus Hartschaumplatten (siehe Foto).

3. Eine technische Überprüfung ergab, dass das Lenkgetriebe des Lkw undicht war. Weil der Fahrzeughalter die Mängel nicht beseitigte, entzog das Straßenverkehrsamt Unna dem Lkw bereits am 18.04.2024 die Betriebserlaubnis.

Aufgrund der Überladung, der erheblichen Fahrzeugmängel und der erloschenen Betriebserlaubnis wurde dem Trio die Weiterfahrt untersagt. 

Darüber hinaus konnte vor Ort nicht abschließend geklärt werden, ob die Fahrzeuginsassen einem ordnungsgemäß gemeldeten Arbeitsverhältnis nachgehen. Aufgrund des Verdachts des Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) wurde gegen alle drei Fahrzeuginsassen eine Strafanzeige gefertigt.

Wir weisen auf die folgenden Gefahren hin:

Prüfen Sie vor Fahrtantritt das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges. Das zulässige Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) unter dem Buchstaben F. Wertstoffhöfe oder Logistikfirmen sind häufig mit Schwerlastwagen ausgestattet. Erkundigen Sie sich, ob Sie die Waage vor Fahrtantritt nutzen können.

Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts stellt eine erhebliche Belastung für die Bremsanlage und die Reifen des Fahrzeuges dar. In einer Gefahrensituation kann sich der Bremsweg erheblich verlängern. Bei einem Gefälle kann es zu einer thermischen Überlastung und im schlimmsten Fall zu einem Ausfall der Bremsanlage kommen. Durch das hohe Gewicht können sich die Reifen stark erwärmen und platzen.

Ein defektes Lenkgetriebe kann zu einem Ausfall der Lenkung führen. Der Lkw wäre damit nicht mehr unkontrollierbar gewesen. 

In einem Fahrzeug dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze und Sicherheitsgurte vorhanden sind. Schon bei geringen Geschwindigkeiten kann bei einer Gefahrenbremsung oder einem Verkehrsunfall ein nicht angelegter Sicherheitsgurt zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. 

In dem Zusammenhang appellieren wir an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmenden. Fahrzeugmängel und das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes führen zu einem erheblichen Unfall- und Verletzungsrisiko. Achten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges, halten Sie ihr Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand und nutzen Sie den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110